Durch die NBB können Bankkredite bis zu 80 % abgesichert werden.
Für den Zeitraum vom 13.03.2020 bis 31.12.2020 gibt es folgende Erleichterungen für die Bürgschaftsvergabe durch die NBB:
- neue Bürgschaftsobergrenze von € 2,5 Mio. (bisher € 1,25 Mio.)
- Ausweitung der Fördermöglichkeiten für Betriebsmittelkredite
- Beschleunigung des Bewilligungsprozesses für Bürgschaften bis zu 240 T€ bei 300 T€ Kreditvolumen im Expressverfahren
Anfragen für Finanzierungsvorhaben können wie gewohnt durch die Hausbank erfolgen oder über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken unter finanzierungsportal.ermoeglicher.de.
Selbstverständlich steht auch die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH zur Verstärkung der Eigenkapitalausstattung der Unternehmen zur Verfügung.
Das Angebot zielt in erster Linie auf kleine und mittlere Unternehmen ab, die ein etabliertes Geschäftsmodell haben und ausreichend Perspektiven aufweisen, jedoch z.B. aufgrund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen.
Zusammenfassung der Antragsvoraussetzungen:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- etabliertes Geschäftsmodell mit ausreichend Perspektiven
- keine Negativmerkmale (z.B. Zwangsvollstreckung, Mahnbescheide, Insolvenztatbestände etc.)
- nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit (auf Basis 31.12.2019)
- keine Untergrenze
- bis zu € 2,5 Mio. € Bürgschaftsvolumen
- bis zu 240 T€ erfolgt die Antragsprüfung im Expressverfahren
Quelle: Niedersächsische Bürgschaftsbank