Informationen zu Hilfen und Maßnahmen für Unternehmen

Stand: 02.04.2020

Mit dieser Seite stellen wir Ihnen Informationen und Links zur Verfügung, die Ihnen Handlungsfelder und Förderungsmöglichkeiten aufzeigen sollen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen im Zusammengang mit der Corona-Pandemie.

Bitte beachten Sie: Eine persönliche Beratung durch die entsprechenden Stellen kann hierdurch nicht ersetzt werden. Die auf dieser Seite zusammengestellten Informationen sollen Ihnen Orientierung geben und als Hilfestellung dienen. Die Inhalte dieser Seite sind ohne Gewähr.

Fragestellungen und Hinweise zu Sofortmaßnahmen im Unternehmen
  • Können private Mittel ins Unternehmen eingebracht werden?
  • Müssen SEPA-Firmenlastschriften oder SEPA-Basislastschriften gekündigt werden? (z.B. Lieferanten)
  • Müssen Daueraufträge gelöscht oder geändert werden? (z.B. Nebenkosten, Dienstleistungen)
  • Können Abschlägen für Nebenkosten und Dienstleistungen herabgesetzt werden?  (z.B. Strom)
  • Können mit dem Vermieter Vereinbarungen zur Herabsetzung oder Stundung der Miete getroffen werden?
  • Bestehen Möglichkeiten zur Anpassung von Zahlungszielen bei den Debitoren- und Kreditoren?
        - Können bei den Lieferanten Zahlungsziele verlängert werden?
        - Können bei den Kunden Zahlungsziele verkürzt werden?
  • Liquiditätsplan erstellen (monatlich / wöchentlich)
  • Können Aufträge/Investitionen storniert werden?
  • Besteht die Möglichkeit von Tilgungsaussetzungen oder Kreditausweitungen?
  • Prüfen und stornieren Sie ggf. Aufträge oder Investitionen
  • Sprechen Sie mit Ihren Finanzierern über Tilgungsaussetzung und /oder über Kreditausweitungen

Vorlage zur Beantragung von Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus:

FAQs zu häufig gestellten steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus:

Informationen Landkreis Osnabrück-Gesundheitsdienst

Allgemeine Informationen zum Corona-Virus, Tipps, Hinweise, Bekanntmachungen etc.:

Allgemeine Informationen

Bundesagentur für Arbeit/Kurzarbeitergeld

Auf der folgenden Seite erhalten Unternehmen Informationen zum Kurzarbeitergeld.

Arbeitsagentur

Niedersächsische Bürgschaftsbank NBB

Durch die NBB können Bankkredite bis zu 80 % abgesichert werden.

Für den Zeitraum vom 13.03.2020 bis 31.12.2020 gibt es folgende Erleichterungen für die Bürgschaftsvergabe durch die NBB:

  • neue Bürgschaftsobergrenze von € 2,5 Mio. (bisher € 1,25 Mio.)
  • Ausweitung der Fördermöglichkeiten für Betriebsmittelkredite
  • Beschleunigung des Bewilligungsprozesses für Bürgschaften bis zu 240 T€ bei 300 T€ Kreditvolumen im Expressverfahren

Anfragen für Finanzierungsvorhaben können wie gewohnt durch die Hausbank erfolgen oder über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken unter finanzierungsportal.ermoeglicher.de.

Selbstverständlich steht auch die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH zur Verstärkung der Eigenkapitalausstattung der Unternehmen zur Verfügung.
 
Das Angebot zielt in erster Linie auf kleine und mittlere Unternehmen ab, die ein etabliertes Geschäftsmodell haben und ausreichend Perspektiven aufweisen, jedoch z.B. aufgrund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen.

Zusammenfassung der Antragsvoraussetzungen:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • etabliertes Geschäftsmodell mit ausreichend Perspektiven
  • keine Negativmerkmale (z.B. Zwangsvollstreckung, Mahnbescheide, Insolvenztatbestände etc.)
  • nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit (auf Basis 31.12.2019)
  • keine Untergrenze
  • bis zu € 2,5 Mio. € Bürgschaftsvolumen
  • bis zu 240 T€  erfolgt die Antragsprüfung im Expressverfahren

Quelle: Niedersächsische Bürgschaftsbank

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Wenn Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind und Liquidität benötigen um Ihre laufenden Kosten zu decken, können Sie einen KfW-Kredit beantragen.

Bei der Beantragung unterstützt Sie gerne Ihr Firmenkundenberater.

Überblick:

KfW-Unternehmerkredit:

ERP-Gründerkredit:

R+V Versicherung – Warenkreditversicherung

Die R+V Versicherung bietet zum Schutz vor Forderungsausfällen die folgende Warenkreditversicherung an. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier:

https://www.vrbank-osnordland.de/firmenkunden/vorsorge-versicherung/versicherung/warenkreditversicherung.html

Wir stehen Ihnen als Ihre Bank vor Ort zur Seite und unterstützen Sie. Sprechen Sie uns an!